Zahlreiche Beispiele beweisen die Entrechtung der Mitglieder der
Wohnungsgenossenschaften. Paragraph 27 des Genossenschaftsgesetzes
lautet: »Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener
Verantwortung«. Die Vorstände haben die Macht und üben sie aus, ohne die
Mitglieder an ihren Entscheidungen zu beteiligen. Das reicht bis zum
Abriss von Wohnungen, zur Vertreibung der Mieter_innen und zum Neubau teurer Wohnungen.
Die Initiative »Genossenschaft von unten« unterbreitet im Workshop ihre
Vorschläge zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes und der Mustersatzungen des Gesamtverbands der Wohnungswirtschaft. Mitglieder der Genossenschaften diskutieren die Mittel, wie die genossenschaftliche Demokratie wiederhergestellt werden kann.